vivaturaPartner
Partner werden

Partnerbedingungen

Diese Bedingungen gelten für das vivatura-Partnerprogramm. Angaben in eckigen Klammern werden für jeden Partner bei der Freischaltung festgelegt und stehen danach im Partnerbereich unter „Vertrag“.

Kooperationsvertrag

zwischen

vivatura GmbH
Südring 11
33647 Bielefeld

– nachfolgend „Anbieter“ genannt –

und

[Firma bzw. Praxis und Anschrift des Partners]

– nachfolgend „Partner“ genannt –

§1 Vertragsgegenstand

Der Partner bewirbt die Produkte/Dienstleistungen des Anbieters unter Verwendung eines personalisierten Rabatt- oder Tracking-Codes („Code“): [persönlicher Code, wird mit der Freischaltung vergeben]

§2 Provision

Der Partner erhält eine Provision in Höhe von [individuell vereinbarter Satz, in der Regel 10 %] des Nettoverkaufswertes aller Verkäufe, die eindeutig über seinen personalisierten Code generiert werden. Provisionen werden ausschließlich für tatsächlich bezahlte und nicht widerrufene oder stornierte Bestellungen gewährt.

§3 Tracking & Zuordnung

Die Zuordnung der Verkäufe erfolgt ausschließlich anhand der im Shopsystem des Anbieters (Shopware) erfassten Daten unter Verwendung des personalisierten Codes.

Maßgeblich für die Provisionsberechnung sind ausschließlich die im System des Anbieters erfassten und bestätigten Verkäufe.

Ein Anspruch auf Einsicht in die vollständigen Rohdaten besteht nicht. Der Anbieter stellt dem Partner jedoch auf Anfrage eine nachvollziehbare Abrechnung zur Verfügung.

§4 Auszahlung

Die Provision wird [monatlich oder vierteljährlich, nach Wahl des Partners] abgerechnet. Auszahlung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung. Mindest-Auszahlungsbetrag: 25 €

§5 Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich, den Code korrekt zu bewerben, keine irreführenden Aussagen zu machen und gesetzliche Werbekennzeichnungspflichten einzuhalten.

§6 Pflichten des Anbieters

Der Anbieter stellt den Code und transparente Abrechnungen.

§7 Vertragslaufzeit & Kündigung

Beginn am [Datum der Freischaltung], unbefristet. Kündigung jederzeit mit 14 Tagen Frist möglich.

§8 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Bielefeld.